Baugutachter für Immobilienbewertung

Immobilienbewertung - Immobiliengutachter

Baugutachter für Immobilienbewertung erstellt Ihnen eine fachgerechte Immobilienbewertung.

Eine fachgerechte Immobilienbewertung gehört zu den schwierigsten und wichtigsten Bereichen der Immobilienwirtschaft. Daher ist es ist sehr wichtig, vor einer Transaktion den aktuellen Marktwert einer Immobilie zu kennen. So ist gewährleistet, dass der Kauf- oder Verkaufspreis der Immobilie angemessen ist. Schließlich geht es um hohe Kaufpreise oder Geldbeträge, die im Rahmen vom Verkauf, Erwerb oder Übertragung einer Immobilie anfallen.

Diese Art von Bewertungen werden in Form von

  • Marktwertgutachten,
  • Verkehrswertgutachten und  
  • Kurzgutachten durchgeführt.

 

Baugutachter für Immobilienbewertung

 Der Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Immobilie wird auch als Marktwert bezeichnet. Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungsstichtag (Wertermittlungszeitpunkt) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Persönliche Verhältnisse werden dabei nicht berücksichtigt.

Der geplante Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist meistens der Anlass für eine Immobilienbewertung gem. § 194 BauGB und die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Auseinandersetzungen von Ehe- und Erbengemeinschaften oder die Feststellung von Vermögenswerten sind auch Gründe für eine Immobilienbewertung.

Sie bekommen ein professionelles Gutachten Ihrer Immobilie von einem geprüften Immobiliengutachter. Profitieren Sie von meiner Erfahrung bei der Bewertung Ihrer Immobilien und sparen Sie viel Geld.

Unsere Leistungen

  • Vor-Ort-Beratung
  • Gutachten
  • Kurzgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme
  • Bauphysikalische Messungen
  • Technische Bestandsaufnahme
  • Flächenermittlung und Aufmaß
  • Außergerichtliche Streitbeilegung

Zwecke einer Immobilienbewertung

  • Wertermittlung zum Zweck des Verkaufs
  • Wertermittlung bei Erbauseinandersetzungen
  • Wertermittlung in Scheidungsauseinandersetzungen (Ermittlung des Zugewinns)
  • Wertermittlung zum Zweck der Beleihung
  • Wertermittlung der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
  • IAS 40: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
  • Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff. BewG)
  • Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff. BewG)
  • Wertermittlung zum Zweck der Bestimmung des Versicherungswertes

Bebaute und unbebaute Grundstücke

In die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken fließen Baurecht (Landesbaurecht), Bautechnik, die Beurteilung von Markt und Lage sowie die Beurteilung von Ausstattung und Fläche ein.

Im Bereich der Bautechnik können dies Baumängel oder auch Bauschäden sein.

Beim Baurecht sind es die Beschaffenheit baulicher Anlagen, die Bebauung und die Anforderungen an ein Grundstück. Sind Änderungen oder auch eine Nutzungsänderung und Errichtungen verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig beim der Landesbauordnung.

Grundstücksbewertung

„Die Grundstücks- und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilie) zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.“

Seite „Grundstücksbewertung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16. Mai 2016, 19:59 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundst%C3%BCcksbewertung&oldid=154439352 (Abgerufen: 8. Juni 2016, 15:26 UTC)

Teilungserklärung: Teil- und Sonder Eigentum

Die Miteigentumsanteile (MEA), das Sondereigentum und evetuelle Sondernutzungsrechte spielen bei der Bewertung von Wohnungseigentum eine zentrale Rolle.

Wenn die Gegebenheiten nicht mit der Teilungserklärung (Aufteilungsplan) überein stimmen, hat das Auswirkungen auf den Verkehrswert und auf die Neben- und Instandhaltungskosten.

Lasten und Rechte

Mit einem Grundstück können auch Lasten und Rechte verbunden sein. Wie zum Beispiel ein Erbbaurecht, Sicherungsrecht und Verwertungsrechte, ein Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Gegenstand einer Wertermittlung können somit nicht nur unbebaute und bebaute Grundstücke sein, sondern auch mit diesen verbundene Rechte und Lasten.

Verkehrswertgutachten zu Festpreisen liefern wir nun auch in Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main

wird in der Wikipedia so beschrieben:

Frankfurt am Main ist mit 746.878 Einwohnern (31. Dezember 2017) die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Deutschlands. Sie ist kreisfrei und bildet das Zentrum des Ballungsraums Frankfurt mit etwa 2,5 Millionen[2] Einwohnern (mit OffenbachHanau und dem Vortaunus). In der gesamten Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main leben etwa 5,7 Millionen[3] Menschen.

Seit dem Mittelalter gehört Frankfurt am Main zu den bedeutenden städtischen Zentren Deutschlands. Im Jahr 794 erstmals urkundlich erwähnt, war es seit 1372 Freie Reichsstadt und bis 1806 Wahl-, seit 1562 auch Krönungsstadt der römisch-deutschen Kaiser. Von 1815 an war Frankfurt am Main Freie Stadt. Hier tagten die Bundesversammlung des Deutschen Bundes und 1848/49 in der Paulskirche mit der Nationalversammlung das erste deutsche Parlament. Nach dem Deutschen Krieg wurde der zuvor fast 500 Jahre unabhängige Stadtstaat Frankfurt 1866 Bestandteil von Preußen. Durch die rasche Industrialisierung setzte ein Bevölkerungsschub ein. Seit 1875 zählte die Stadt über 100.000 Einwohner, seit 1928 mehr als 500.000, im Jahr 2013 erstmals über 700.000. Als Zeichen der Verpflichtung zur europäischen Einigung nennt sich Frankfurt seit 1998 Europastadt.[4]

Heute ist Frankfurt einer der wichtigsten internationalen Finanzplätze, bedeutendes Industrie-, Dienstleistungs- und Messezentrum und zählt zu den Weltstädten.[5] Frankfurt am Main ist Sitz der Europäischen Zentralbank, der Deutschen Bundesbank, der Frankfurter Wertpapierbörse, zahlreicher Finanzinstitute (darunter Deutsche BankCommerzbankDZ BankKfW), der Aufsichtsbehörden BaFin und EIOPA und der Messe Frankfurt. Die Internationale Automobil-Ausstellung, die Frankfurter Buchmesse und die Musikmesse gelten als Weltleitmessen ihrer Sparten. Die Stadt ist zudem Sitz vieler nationaler Sportverbände, darunter der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Fußball-Bund oder der Deutsche Motor Sport Bund (vgl. die zugehörige Kategorie).

Dank seiner zentralen Lage ist Frankfurt am Main ein europäischer Verkehrsknotenpunkt. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt, der Hauptbahnhof ist ein zentraler Bahnknotenpunkt und das Frankfurter Kreuz der meistbefahrene Straßenknotenpunkt Deutschlands. Darüber hinaus ist der DE-CIX in Frankfurt, gemessen am Durchsatz, der weltweit größte Internet-Knoten.

Eine Besonderheit für eine europäische Stadt ist die stetig wachsende Hochhaus-Skyline Frankfurts. Wegen der Ballung von Hochhäusern, die zu den höchsten Europas gehören, wird Frankfurt am Main mitunter als Mainhattan bezeichnet. Historische Wahrzeichen der Stadt sind das rekonstruierte Ensemble der Altstadt mit Römerberg samt Rathaus RömerDom-Römer-Areal und der Kaiserdom. Mehr als 40 Prozent des Stadtgebiets sind Parks und Landschaftsschutzgebiete, darunter der Frankfurter Grüngürtel mit dem seit 1372 im Besitz der Stadt befindlichen Frankfurter Stadtwald.

Das kulturelle Leben der Stadt ist wesentlich von bürgerlichen StiftungenMäzenatentum und liberalen Privateninitiativen geprägt. Dazu gehören die Städtischen Bühnen mit den beiden Sparten Oper Frankfurt und Schauspiel Frankfurt, das Frankfurter Museumsufer, das Senckenberg Naturmuseum, die Schirn Kunsthalle und das Museum für Moderne Kunst, das Historische Museum und Goethes Geburtshaus in der Altstadt, die Alte Oper, das English Theatre, der Zoo und der Palmengarten. Die 1914 durch eine Bürgerstiftung als Königliche Universität gegründete Goethe-Universität ist die viertgrößte deutsche Hochschule nach Anzahl der Studenten. Sie brachte mehrere Leibniz-und Nobelpreisträger hervor. Darüber hinaus gibt es in der Stadt sieben weitere staatliche, kirchliche und private Hochschulen mit zusammen über 60.000 Studenten.“